Leitfaden zum Zentralen Waffenregister (ZWR)

[aartikel]1407584170:right[/aartikel]Seit 1. Oktober 2012 ist das neue zentrale Waffenregister (ZWR) und die auch damit verbundene Schusswaffenregistrierung aller Kategorien aktiv

Die Schusswaffen werden in folgende Kategorien eingeteilt

  • Kategorie A:
    verbotene Schusswaffen (z.B. Vorderschaftrepetierflinte – „Pumpgun“) und Kriegsmaterial
  • Kategorie B:
    Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten
  • Kategorie C:
    Büchsen (Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)
  • Kategorie D:
    Flinten (Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)

Das Innenministerium hat einen Leitfaden zur Waffenregistrierung zusammengestellt. Dieser Folder enthält die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Zentrales Waffenregister:
Leitfaden-zum-Zentralen-Waffenregister-ZWR.pdf (ca. 1,3 MB)

Kosten:
Dem Waffenfachhändler steht für die Registrierung ein angemessenes Entgelt zu.
Bei der „Online-Registrierung“ einer Kategorie C-Waffe mit der Bürgerkarte fallen keine Kosten an.

Link zur Online-Registrierung
Link: Leitfaden zum Zentralen-Waffenregister ZWR (PDF: ca. 1,3 MB)

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