Die Waffengesetz-Novelle 2010 (http://www.jagdnet.com/2010/05/waffengesetz-novelle-2010) wurde am 16. Juni 2010 vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Bis 2014 wird ein zentrales computergestütztes Waffenregister eingeführt, in dem Faustfeuerwaffen und Langwaffen der Kategorie C (Gewehre mit gezogenem Lauf) und D (Flinten mit glattem Lauf), registriert werden.
Historische Schusswaffen (vor 1871) sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.
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