Heute, am 18.05.2010 wurde vom Ministerrat die Waffengesetz-Novelle 2010 beschlossen, damit soll die EU-Waffen-Richtlinie 2008/51/EG umgesetzt werden. Zukünftig sollen alle Waffen in einem computergestützem Register erfasst werden.
Was bedeutet das für uns Jäger?
Registrierungspflicht für Waffen der Kategorie C … ist uns nicht wirklich neu.
Registrierungspflicht für Waffen der Kategorie D nur bei Neuerwerb.
Alle bereits, bis zum Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes, gemeldeten Waffen der Kategorie C müssen bis zum 30.06.2014 erneut registriert werden
Waffen der Kategorie D müssen „nur“ bei einem (Neu) Erwerb registriert werden.
Diese Meldung bzw. Registrierung kann beim Waffenhändler durchgeführt werden, d.h. es ist kein Behördengang notwendig. Die Registrierung kann auch mittels Bürgerkarte getätigt werden.
LINK: Waffengesetz-Novelle 2010
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