Mit dem Landesgesetzblatt 63/2017 hat die Salzburger Landesregierung die Abschussrichtlinienverordnung für Rehböcke der Klasse III geändert:
Einjährige Böcke sowie alle Spießer und Gabler ohne Altersbegrenzung, wobei Enden ab 1,0 cm zu werten sind.
Das Landesgesetzblatt Nr. 63/2017 tritt mit 28.07.2017 in Kraft.
Gemessen wird von Innenseite der Enden. Die Übergangsregelung für Böcke die vor dem 28.07.2017 erlegt wurden, wird auf der Seite der Salzburger Jägerschaft detailliert beschrieben: LINK
Link zum Landesgesetzblatt Nr. 63/2017
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