Änderung der Abschussrichtlinienverordnung für Rehböcke der Klasse III in Salzburg

Mit dem Landesgesetzblatt 63/2017 hat die Salzburger Landesregierung die Abschussrichtlinienverordnung für Rehböcke der Klasse III geändert:

Einjährige Böcke sowie alle Spießer und Gabler ohne Altersbegrenzung, wobei Enden ab 1,0 cm zu werten sind.

Das Landesgesetzblatt Nr. 63/2017 tritt mit 28.07.2017 in Kraft.

Gemessen wird von Innenseite der Enden. Die Übergangsregelung für Böcke die vor dem 28.07.2017 erlegt wurden, wird auf der Seite der Salzburger Jägerschaft detailliert beschrieben: LINK

Link zum Landesgesetzblatt Nr. 63/2017

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Änderung der NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO): neue Schusszeiten

Die niederösterreichische Landesregierung hat am 30. Mai 2017 eine Änderung in der Jagdverordnung durchgeführt. Im Landesgesetzblatt 40/2017 wurden für folgende Wildarten neue Schusszeiten verordnet:

Rotwild
  • Kalb vom 1. Juli bis 31. Dezember
  • sonstige Tiere vom 1. Juli bis 31. Dezember
Sikawild
  • sonstige Tiere und Kalb vom 1. September bis 15. Jänner
Rebhuhn
  • vom 21. bis 30. September und vom 16. bis 30. November

Details und weitere Informationen können aus dem Landesgesetzblatt Nr. 40/2017 entnommen werden: Link zum Landesgesetzblatt Nr. 40/2017

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Salzburg: neue Jagdgesetznovelle tritt mit 1. März 2015 in Kraft

Vor 3 Jahren bereits angekündigt, tritt nun per 01.03.2015 in Salzburg die neue Jagdgesetznovelle in Kraft.

Neben einigen Wortänderungen wurden unter anderem auch folgende Punkte hinzugefügt bzw. angepasst.

  • Neufeststellung der Eigenjagd- und Gemeinschaftsjagdgebiete sowie der Jagdeinschlüsse auf Antrag
  • Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
    Nun ist eine Ablegung der Jagdprüfung mit dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich
  • Prüfungszeugnis und Wiederholung der Prüfung
    Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, dann ist eine Wiederholung nach bereits nach einem Monat möglich
  • Fangen von Wildtieren und Verwenden von Fangvorrichtungen
  • u.v.m.

Der damals angekündigte Punkt zur Bejagung von Haselhahn, Schneehuhn und Schneehasen wurde NICHT ins Jagdgesetz aufgenommen.

Details und weitere Informationen können aus dem Landesgesetzblatt Nr. 21/2015 entnommen werden: Link zum Landesgesetzblatt Nr. 21/2015

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