[aartikel]3440125300:right[/aartikel]Dem Bundesland Salzburg steht eine neue Jagdgesetznovelle bevor, diese liegt bereits dem Legislativ- und Verfassungsdienst vor und soll u.a. folgende Punkte enthalten:
- Jagdprüfung kann bereits mit 16 Jahren gemacht werden
- Die Frist zur Wiederholung der nicht bestandenen Jagdprüfung, soll von einem Jahr auf ein Monat verringert werden
- Die Bejagung von Haselhahn, Schneehuhn und Schneehasen soll wieder ermöglicht werden
- Verfolgungsverjährungsfrist für Schonzeitübertretungen soll um ein Jahr verlängert werden
- Ab der nächsten Jagdperiode soll eine flächendeckende Neufeststellung der Jagdgebiete auf digitaler Basis im Jagdgesetz verankert werden
- Stärkung der Rechte von Grundeigentümern was das Vorpachtrecht betrifft
- u.v.a.
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