Jagdgesetznovelle für Salzburg steht bevor

[aartikel]3440125300:right[/aartikel]Dem Bundesland Salzburg steht eine neue Jagdgesetznovelle bevor, diese liegt bereits dem Legislativ- und Verfassungsdienst vor und soll u.a. folgende Punkte enthalten:

  • Jagdprüfung kann bereits mit 16 Jahren gemacht werden
  • Die Frist zur Wiederholung der nicht bestandenen Jagdprüfung, soll von einem Jahr auf ein Monat verringert werden
  • Die Bejagung von Haselhahn, Schneehuhn und Schneehasen soll wieder ermöglicht werden
  • Verfolgungsverjährungsfrist für Schonzeitübertretungen soll um ein Jahr verlängert werden
  • Ab der nächsten Jagdperiode soll eine flächendeckende Neufeststellung der Jagdgebiete auf digitaler Basis im Jagdgesetz verankert werden
  • Stärkung der Rechte von Grundeigentümern was das Vorpachtrecht betrifft
  • u.v.a.

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Jagen mit 16

[aartikel]3852080886:left[/aartikel]Was in anderen Bundesländern üblich ist, soll nun auch im Bundesland Salzburg Wirklichkeit werden. Das Land Salzburg will nun 16 Jährigen den Zugang zum Jagdschein (Jagdkarte) ermöglichen.
Potenzielle Jungjäger sollen, wenn es nach Landesjägermeister Sepp Eder geht, schon mit 16 Jahren zur Jagdprüfung antreten dürfen.

Endes des Jahres soll eine Jagdgesetznovelle den Landtag passieren und dieses Thema wird ein wahrscheinlich ein Bestandteil davon sein.

Ob dann 16 Jährige wirklich mit Waffen hantieren dürfen/sollen ist eine delikate Frage, über die sich die Herren der Politik ernste Gedanken machen müssen.

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