Computergestütztes Waffenregister bis 2014

Die Waffengesetz-Novelle 2010 (http://www.jagdnet.com/2010/05/waffengesetz-novelle-2010) wurde am 16. Juni 2010 vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Bis 2014 wird ein zentrales computergestütztes Waffenregister eingeführt, in dem  Faustfeuerwaffen und Langwaffen der Kategorie C (Gewehre mit gezogenem Lauf) und D (Flinten mit glattem Lauf), registriert werden.

Historische Schusswaffen (vor 1871) sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.

[ad#ad-1]