Verwendung von Schalldämpfern in Salzburg

[aartikel]3000531718:right[/aartikel] Schalldämpfer sind für die Ausübung der Jagd in Salzburg verboten!

Der Besitz/Erwerb einer Vorrichtung zur Dämpfung eines Schussknalles (Schalldämpfer) ist seit der Waffengesetz-Novelle ab 1.1.2019 erlaubt.

Aber Achtung, Schalldämpfer sind für die Ausübung der Jagd in Salzburg noch verboten. Dies wird aktuell über § 70 Abs. 3 lit. a im Salzburger Jagdgesetz, der wie folgt lautet, verboten:

Die Benützung von Schusswaffen, Munition und Zielhilfsmitteln, die für die Jagd auf jagdbare Tiere gewöhnlich nicht bestimmt sind. Darunter fallen insbesondere die gemäß § 17 Abs 1 Z 1 bis 5 des Waffengesetzes 1996 verbotenen Waffen …

Im letzten Waffengesetz, das lt. Salzburger Jagdgesetz für den § 70 Abs. 3 lit. a noch Gültigkeit hat, steht unter § 17 Abs. 3 Z. 5 folgendes:

von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;

Eine Änderung, die die Verwendung von Schalldämpfern für die jagdliche Ausübung erlaubt, ist für die kommende Jagdgesetz-Novelle geplant. Diese Novelle wird vermutlich nicht vor dem Frühsommer 2019 erscheinen.

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