Bewegungsjagden: COVID-19-Prävention

[aartikel]B0851JXM62:right[/aartikel]Mit der letzten COVID-19-Maßnahmenverordnung (455. Verordnung: Änderung der COVID-19-Maßnahmenverordnung – 3. COVID-19-MV-Novelle) wurden private Treffen im Freien mit mehr als 12 Personen untersagt.

Da die Jagd auf Basis der 9 Landesjagdgesetze einen systemrelevanten Auftrag erfüllt, sollte eine Durchführung von Bewegungsjagden mit mehr als 12 Personen möglich sein. Allerdings sollten diese Bewegungsjagden bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden. Ein dafür notwendiges COVID-19-Präventionskonzept auf stellt der Dachverband Jagd Österreich zur Verfügung.

Link zum COVID-19-Präventionskonzept: https://www.jagd-oesterreich.at/2020/10/23/covid-19-praevention-zur-durchfuehrung-von-bewegungsjagden/

Auch bei weniger Teilnehmern sollte man sich an das Präventionskonzept bzw. an alle gesetzlichen Vorgaben halten!

Weidmannsheil und bleibt gesund!

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Corona Virus: Verhalten für Jägerinnen und Jäger

Den Spruch außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen vernimmt man in diesen Tagen sehr, sehr oft.

Die notwendigen Einschränkungen bedeuten für uns Jagdausübende auch neue Verhaltensregeln.

Das ist erlaubt:

  • Einzelansitz
  • Beschickung von Fütterungen in der Fütterungszeit
  • Beschickung von Salzlecken
  • Anbau von Wildackern
  • Bau und Erhaltung von Reviereinrichtungen
  • Wahrnehmung der Jagdaufsicht
  • Direktvermarktung von Wildbret

Diese Punkte sind tunlichst alleine durchzuführen – was das für die Wildbretvermarktung bedeutet muss jeder für sich entscheiden. Aber wir denken, dass die regionale Wildbretvermarktung heuer noch mehr an Bedeutung gewinnen wird.

Füttern

Das Füttern bleibt weiterhin erlaubt.

 

Das ist NICHT erlaubt

  • gemeinsame Anfahrt zum Ansitz oder ins Revier (außer mit den Personen mit denen man zusammenlebt (Haushalt))
  • Abhalten von Gesellschaftsjagden
  • diverse Versammlungen, Stammtische …

In Gebieten wo nun der Freizeitdruck wächst, einfach selber einige Schritte zur Seite weichen, um die empfohlenen Mindestabstände einzuhalten.

In diesem Sinne wünschen wir zum Weidmannsheil auch ein bleibt gesund!

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Coronavirus – Maßnahmen der Salzburger Jägerschaft

Zur Eindämmung der Verbreitung des Corna Virus hat auch die Salzburger Jägerschaft folgende Maßnahmen festgelegt:

  • Alle Jagdkurse und Jagdschutzdienstkurse werden bis auf Weiteres ausgesetzt und auf unbestimmte Zeit verschoben.
  • Das Büro der Salzburger Jägerschaft ist für den Parteienverkehr geschlossen.
  • Die Probenveranstaltungen der Jagdhornbläsergruppen und Jägerchöre werden ausgesetzt.
  • Alle angekündigten Jägerübungsschießen werden ausgesetzt und auf unbestimmte Zeit verschoben.
  • Abschussplanbesprechungen sollen telefonisch, am Postweg oder via E-Mail abgewickelt werden.
  • Die Jagdprüfungen, Jagddienstprüfungen und die Falknereiprüfungen werden auf unbestimmte Zeit verschoben. Die neuen Termine werden den Prüfungskandidaten und Prüfungskandidatinnen der Jagdprüfung, der Jagdschutzdienstprüfung und der Falknereiprüfung schriftlich mitgeteilt.
  • Der Landesjägertag am 25. April 2020 im Stieglkeller in Salzburg ist abgesagt.
  • Das Schießzentrum Stegenwald wird mit sofortiger Wirkung geschlossen.
  • Weiters wird ersucht, jegliche Zusammentreffen wie Stammtische, Wald- und Jagdpädagogik und Anderes, abzusagen. 

Stand: 15.03.2020

Die Mitteilung vom Salzburger Landesjägermeister Maximilian Mayr Melnhof kann hier nachgelesen werden: http://www.sbg-jaegerschaft.at/neuigkeiten/ljm-zu-covid-19/

Wir erachten die Maßnahmen der Salzburger Jägerschaft als sehr sinnvoll und sollten tunlichst eingehalten werden.

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