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Mit dem Salzburger Landesgesetzblatt 60/2016, kundgemacht am 14.07.2015 und gültig ab 15.07.2016, wurde die Klasseneinteilung für Gamsböcke der Klassen I und II geändert.
Drei- bis siebenjährige Böcke und vier- bis neunjährige Geißen.
Achtjährige und ältere Böcke sowie zehnjährige und ältere Geißen.
Link zum Landesgesetzblatt 60/2016
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… herrlicher Anblick nach einem Regenguss.
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… oder sollen wir ihn besser Bock im Mai nennen, denn als Maibock wird meist ein Jahrling (Rehbock im 2. Lebensjahr), der im Mai bejagt wird, bezeichnet. Dieser Jahrling kommt nicht auf den Teller und wird geschont.
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Nach dem die Brunft nun 14 Tage verspätet eingezogen ist, konnte nun endlich ein Treiben und Beschlagen beobachtet werden. Leider war das Pärchen zum Filmen zu weit weg bzw. die Lichtverhältnisse nicht mehr optimal.
Auf der Suche nach einer Geiß konnte ein junger (vermutlich 2 jähriger) Rehbock gefilmt werden. Die Geiß mit Kitz kam aber erst eine volle Stunde später zu diesem Plätzchen.
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