Ab dem 1. Juli 2012 wird die Verwendung von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel in Österreich verboten sein.
Dies bestimmt die 331. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft per Bundesgesetzblatt.
Eine Reduktion des Eintrages von Blei in die Umwelt ist das Ziel dieser Verordnung. Haarraubwild, Hasen, Fasane, … sind (vorerst noch) ausgenommen.
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