Salzburg: neue Jagdgesetznovelle tritt mit 1. März 2015 in Kraft

Vor 3 Jahren bereits angekündigt, tritt nun per 01.03.2015 in Salzburg die neue Jagdgesetznovelle in Kraft.

Neben einigen Wortänderungen wurden unter anderem auch folgende Punkte hinzugefügt bzw. angepasst.

  • Neufeststellung der Eigenjagd- und Gemeinschaftsjagdgebiete sowie der Jagdeinschlüsse auf Antrag
  • Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
    Nun ist eine Ablegung der Jagdprüfung mit dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich
  • Prüfungszeugnis und Wiederholung der Prüfung
    Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, dann ist eine Wiederholung nach bereits nach einem Monat möglich
  • Fangen von Wildtieren und Verwenden von Fangvorrichtungen
  • u.v.m.

Der damals angekündigte Punkt zur Bejagung von Haselhahn, Schneehuhn und Schneehasen wurde NICHT ins Jagdgesetz aufgenommen.

Details und weitere Informationen können aus dem Landesgesetzblatt Nr. 21/2015 entnommen werden: Link zum Landesgesetzblatt Nr. 21/2015

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