Revision der kantonalen Jagdverordnung im Schweizer Kanton Zürich

[aartikel]3722501431:right[/aartikel]Die Jagdverordnung vom Schweizer Kanton Zürich wurde geändert und tritt ab 1.9.2015 in Kraft.

Einige der neuen Änderungen, die Waffen betreffen:

Neue Anforderungen für Schrotflinten

  • Patronen müssen Schrotgrössen von mindestens 1,75 mm und höchstens 4,50 mm aufweisen
  • Schrotläufe müssen ein Kaliber von mindestens 20 aufweisen.

Neue Anforderungen für Büchsen/Kugelläufe

  • maximale Schussdistanz beträgt nun 200 m
  • Mindestkaliber 6 mm (z.B. .222 Rem. ist nicht mehr zulässig)
  • für Hirsche und Wildschweine ist eine Auftreffenergie von mindestens 2000 Joule auf 200 m erforderlich
  • für Gämsen ist eine Auftreffenergie von mindestens 1500 Joule auf 150 m erforderlich
  • für Rehe ist eine Auftreffenergie von mindestens 1000 Joule auf 100 m erforderlich
  • Verbot von Vollmantelgeschossen bei der Bejagung von Schalenwild

Zusätzlich muss noch ein jährlicher Treffsicherheitsnachweis erbracht werden.

Weites wurden Jagdzeiten, das Hundewesen u.v.a. angepasst, die vielen weiteren Änderungen können hier nach gelesen werden: LINK zur Revision der Kantonalen Jagdverordnung

 

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