Den Spruch außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen vernimmt man in diesen Tagen sehr, sehr oft.
Die notwendigen Einschränkungen bedeuten für uns Jagdausübende auch neue Verhaltensregeln.
Das ist erlaubt:
- Einzelansitz
- Beschickung von Fütterungen in der Fütterungszeit
- Beschickung von Salzlecken
- Anbau von Wildackern
- Bau und Erhaltung von Reviereinrichtungen
- Wahrnehmung der Jagdaufsicht
- Direktvermarktung von Wildbret
Diese Punkte sind tunlichst alleine durchzuführen – was das für die Wildbretvermarktung bedeutet muss jeder für sich entscheiden. Aber wir denken, dass die regionale Wildbretvermarktung heuer noch mehr an Bedeutung gewinnen wird.
Das ist NICHT erlaubt
- gemeinsame Anfahrt zum Ansitz oder ins Revier (außer mit den Personen mit denen man zusammenlebt (Haushalt))
- Abhalten von Gesellschaftsjagden
- diverse Versammlungen, Stammtische …
In Gebieten wo nun der Freizeitdruck wächst, einfach selber einige Schritte zur Seite weichen, um die empfohlenen Mindestabstände einzuhalten.
In diesem Sinne wünschen wir zum Weidmannsheil auch ein bleibt gesund!
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