Corona Virus: Verhalten für Jägerinnen und Jäger

Den Spruch außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen vernimmt man in diesen Tagen sehr, sehr oft.

Die notwendigen Einschränkungen bedeuten für uns Jagdausübende auch neue Verhaltensregeln.

Das ist erlaubt:

  • Einzelansitz
  • Beschickung von Fütterungen in der Fütterungszeit
  • Beschickung von Salzlecken
  • Anbau von Wildackern
  • Bau und Erhaltung von Reviereinrichtungen
  • Wahrnehmung der Jagdaufsicht
  • Direktvermarktung von Wildbret

Diese Punkte sind tunlichst alleine durchzuführen – was das für die Wildbretvermarktung bedeutet muss jeder für sich entscheiden. Aber wir denken, dass die regionale Wildbretvermarktung heuer noch mehr an Bedeutung gewinnen wird.

Füttern

Das Füttern bleibt weiterhin erlaubt.

 

Das ist NICHT erlaubt

  • gemeinsame Anfahrt zum Ansitz oder ins Revier (außer mit den Personen mit denen man zusammenlebt (Haushalt))
  • Abhalten von Gesellschaftsjagden
  • diverse Versammlungen, Stammtische …

In Gebieten wo nun der Freizeitdruck wächst, einfach selber einige Schritte zur Seite weichen, um die empfohlenen Mindestabstände einzuhalten.

In diesem Sinne wünschen wir zum Weidmannsheil auch ein bleibt gesund!

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